1. Warum gibt es den OM-Check „Faire Lieferkette“?
Die wachsende Bedeutung von Umwelt- und Menschenrechts-Fragen setzt das Thema Lieferkette auch für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf die Tagesordnung. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) besitzt das Thema nun auch einen rechtlichen Rahmen. Das Gesetz zielte seit 2023 zunächst einmal auf große Betriebe ab, die mindestens 3.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen. Seit 2024 gilt das LkSG auch für Betriebe ab 1.000 Beschäftigten. KMU unterliegen also noch nicht direkt dem Gesetz. ABER: Wenn KMU Zulieferer eines größeren Unternehmens sind, sind sie zumindest mittelbar betroffen, weil auch sie dann ihre Sorgfaltspflichten nach LkSG nachweisen müssen.
KMU sollten sich aber nicht nur um das Thema kümmern, weil es vorgeschrieben ist. Viele erfolgreiche Unternehmen kümmern sich schon heute um ihre Lieferkette, weil es Wettbewerbsvorteile bringen kann, wie z. B.:
2. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und KMU
Zunächst stellt das LkSG viele KMU vor offene Fragen, weil sie nicht wissen, ob und wie sie die Anforderungen erfüllen sollen oder müssen. Der OM-Check „Faire Lieferkette“ (OM-Praxis A-3.7) soll kleinen und mittleren Betrieben helfen, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu erkennen, zu organisieren und für den Wettbewerb zu nutzen.
Bei der Betrachtung der Lieferkette ist es wichtig, das Prinzip der Angemessenheit zu berücksichtigen, das das Gesetz ermöglicht. Unternehmen erhalten durch das Prinzip der Angemessenheit einen notwendigen Ermessens- und Handlungsspielraum für die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten, etwa bei der Auswahl und Gestaltung von Maßnahmen oder dem Ressourcenaufwand. Dabei wird von Unternehmen nichts Unzumutbares erwartet; die Intensität ihrer Bemühungen kann und darf abhängig von der Art und dem Umfang ihrer Geschäftstätigkeit, dem Einflussvermögen des Unternehmens, der Schwere und der Eintrittswahrscheinlichkeit von Verletzungen und der Art des Verursachungsbeitrags unterschiedlich ausfallen. Ein Beispiel dafür: während ein KMU beim Einkauf von Papier z. B. gut auf einen anderen, umweltfreundlichen Anbieter umsteigen kann, wird es wohl kaum ein Mobiltelefon finden, dessen Bestandteile zu 100 % fair und nachhaltig gewonnen wurden. Hier gilt es im eigenen Handlungsspielraum reflektiert und angemessen zu agieren.
Der OM-Check „Faire Lieferkette“ (OM-Praxis A-3.7) soll v. a. KMU helfen, das Thema faire Lieferkette angemessen angehen und organisieren zu können. Gleichzeitig kann ein Betrieb mit dem Check nachweisen, dass und wie er seine Sorgfaltspflichten organisiert hat. Der Check basiert auf den Handreichungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (siehe Kasten Seite 5) und übersetzt die Inhalte für KMU. In diesen BAFA-Handreichungen finden sich auch weiterführende Informationen.
Auch wenn KMU vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ausgenommen sind, wird in diesem Check an vielen Stellen der Begriff „Sorgfaltspflichten“ verwendet. Dies dient der Vereinfachung und soll zum Ausdruck bringen, dass gute Unternehmen sich ihrer Verantwortung bewusst sind und sich eigene Ziele setzen, um zu einer fairen Lieferkette beizutragen.
3. Check Faire Lieferkette gemeinsam mit Arbeits- und Umweltschutzcheck nutzen
Um die Sorgfaltspflichten des Unternehmens ganzheitlich zu betrachten, sollte der OM-Check „Faire Lieferkette“ (OM-Praxis A-3.7) gemeinsam mit dem GDA-ORGAcheck (OM-Praxis A-3.1) und dem Check „Betrieblicher Umweltschutz“ (OM-Praxis A-3.6) durchgeführt werden. Die Kombination der drei Checks hilft Ihnen dabei, die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu überprüfen, zu organisieren und zu dokumentieren.
Wenn Sie sich mit dem OM-Check „Faire Lieferkette“ (OM-Praxis A-3.7), dem GDA-ORGAcheck (OM- Praxis A-3.1) und dem Check „Betrieblicher Umweltschutz“ (OM-Praxis A-3.6) selbst bewerten und entsprechende Maßnahmen bei Handlungsbedarf organisieren, erfüllen Sie folgende Anforderungen:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Reihe von Handreichungen zur Umsetzung des LkSG erarbeitet. Hierzu gehören z. B. die BAFA-Handreichungen:
Alle BAFA-Handreichungen stehen als PDF-Downloads online zur Verfügung:
https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick_node.html #doc1469782bodyText4
4. Für wen ist der OM-Check gedacht?
Mit dem OM-Check können vor allem Unternehmer und Führungskräfte kleiner und mittlerer Betriebe systematisch die Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten in der Lieferkette überprüfen und organisieren. Der OM-Check ist als Praxisstandard auch für Führungskräfte von Abteilungen oder Teams in größeren Unternehmen sowie betriebliche Interessenvertretungen geeignet. Es empfiehlt sich, bei der Bearbeitung des Checks auch die Beschäftigten und ihre Interessenvertretung (falls vorhanden) einzubeziehen.
5. Wer hat den OM-Check „Faire Lieferkette“ (OM-Praxis A-3.7) entwickelt?
Der OM-Check „Faire Lieferkette“ (OM-Praxis A-3.7) wurde von der Arbeitsgruppe „Betrieblicher Umweltschutz“ der Offensive Mittelstand (OM) konzipiert und entwickelt. Der Check wurde von allen OM-Partnerorganisationen diskutiert, abgestimmt und als gemeinsamer Praxisstandard für die systematische Berücksichtigung der Organisation der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette in KMU verabschiedet.
Der OM-Check „Faire Lieferkette“ (OM-Praxis A-3.7) kann als Printbroschüre unter www.offensive-mittelstand.de > OM-Checks > Bestellservice bestellt werden. Außerdem steht er als PDF-Download unter www.offensive-mittelstand.de zur Verfügung und als Online-Tool (ab Frühjahr 2024) unter:
www.check-faire-lieferkette.de