Bitte aktivieren Sie Javascript.
TESTEN SIE SICH!
Die wachsende Bedeutung von Umwelt- und Menschenrechts-Fragen setzt das Thema Lieferkette auch für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf die Tagesordnung. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) besitzt das Thema nun auch einen rechtlichen Rahmen. Das Gesetz zielte seit 2023 zunächst einmal auf große Betriebe ab, die mindestens 3.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen. Seit 2024 gilt das LkSG auch für Betriebe ab 1.000 Beschäftigten. KMU unterliegen also noch nicht direkt dem Gesetz. ABER: Wenn KMU Zulieferer eines größeren Unternehmens sind, sind sie zumindest mittelbar betroffen, weil auch sie dann ihre Sorgfaltspflichten nach LkSG nachweisen müssen.
Mehr Infos zum Check
Der OM-Check „Faire Lieferkette“ (OM-Praxis A-3.7) wurde von der Arbeitsgruppe „Betrieblicher Umweltschutz“ der Offensive Mittelstand (OM) konzipiert und entwickelt.
Der Check wurde von allen OM-Partnerorganisationen diskutiert, abgestimmt und als gemeinsamer Praxisstandard für die systematische Berücksichtigung der Organisation der
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette in KMU verabschiedet.
Der Check wurde erarbeitet und verabschiedet von allen Partnern der „Offensive Mittelstand – Gemeinsam für gute Unternehmen“.